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Wildbienen - Mauerbienen

Seit einigen Jahren befassen wir uns mit der Haltung vom Wildbienen, im speziellen der roten Mauerbiene (Osmia bicornis)

Diese Wildbienen bieten dem Obstgärtner eine Menge Vorteile bei der wichtigen Bestäubung gegenüber der normalen Honigbiene. Das sind vor allem der geringe Flugradius von wenigen hundert Metern um den Nistplatz, die Vorliebe dieser Bienen für Obstblüten, ihre Abneigung gegenüber Raps und Löwenzahn sowie ihre Aktivität bei niedrigeren Temperaturen als Honigbienen. Ein weiterer großer Vorteil ist das Wildbienen zwar stechen können dies in der Praxis aber eigentlich nie tun, selbst bei grober Störung nicht.

Aufgrund der zum Teil dramatisch einbrechenden Honigbienenvölker, schwach oder zum Teil völlig kollabiert durch Varroa-Milbenbefall, Pestizideinsatz/Beizgifte in der konventionellen Landwirtschaft und Landnutzungswandel (Wegfall von Blühpflanzen durch abspritzen in der modern Grünland-Wirtschaft) sind wir auf diese interessanten Wildbienen gestoßen.

In Japan beispielsweise werden heute schon dreiviertel der Obstbauflächen mit Mauerbienen bestäubt. 

Wir bieten unseren Mauerbienen in der Anlage über 40 Niststandorte an.

Darin finden sie Nistbretter die sie besiedeln können und das auch gerne tun. Diese Nistbrettchen werden von uns im Winter geöffnet, die Mauerbienenkokons entnommen, von Parasiten befreit, gereinigt und zur neuen Besiedelung im Frühjahr vorbereitet. Die Kokons werden bei gleichbleibender Temperatur im Kühlhaus gelagert und zur Blüte in Schlupfkästchen an den Niststandorten ausgebracht. So entsteht ein neuer Kreislauf.

Zur Förderung der Bienen außerhalb der Obstblüte legen wir Blühwiesen und andere blühende Pflanzen innerhalb der Plantage an. Dies kommt natürlich auch den bei uns stehenden über 50 Honigbienenvölker zugute.

Auf Wunsch können interessierte Gärtner und Obstanbauer bei uns auch Mauerbienenkokons kaufen.

Mauerbienen sind Wildbienen und unterstehen dem Bundesnaturschutzgesetz. Entnahme und Handel sind nach § 44 BNatSchG verboten.

Unserem Unternehmen liegt hierfür eine Ausnahmegenehmigung vor.